Von der Ruine zum Niedrigenergiehaus: Sanierungsprojekt setzt auf ausgeklügeltes Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung
Installation eines dezentralen Belüftungssystems
Energieeffizienz steigt von einem G- auf A+++-Rating
Sowohl für sanierte als auch für neue Wohnhäuser gilt in Deutschland die Energieeinsparverordnung (kurz EnEV). Darüber hinaus wurde im dritten Aktionsplan zur Nationalen Energieeffizienz (NEEAP 3) von 2014 festgelegt, dass bis 2020 EU-weit im privaten Wohnbereich 10.355 GWh Energie eingespart werden sollen. Die Anforderungen an Bauvorhaben steigen dadurch stetig: Fehlt ein umfassendes System zur bedarfsgerechten Belüftung, kann es zu Feuchteschäden und Schimmelbefall kommen, was für die Gesundheit der Bewohner und die Haussubstanz schwerwiegende Folgen haben kann. Der Einbau eines gut funktionierenden Belüftungssystems hilft nicht nur bei der bedarfsgerechten Zu- und Ableitung der Luft, es können auch Energie und Betriebskosten effektiv eingespart werden. Das wurde nun mithilfe von einem Dutzend e2- sowie ego-Belüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung von LUNOS Lüftungstechnik GmbH für Raumluftsysteme in einer grundsanierten, 300 Jahre alten Ruine umgesetzt, die 2016 im irischen Clane, County Kildare, zu einem Niedrigenergie-Familienhaus umgebaut wurde.
Seit dem 1. Januar 2016 gelten in der gesamten EU neue Richtlinien für die Einstufung der Energieeffizienzklassen bei Lüftungssystemen für Wohnhäuser. Damit wird die Richtlinie 2009/125/EG mit der Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1254/2014 verbindlich umgesetzt. Die Kernaussage ist klar: Die Hersteller sind in der Pflicht, ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung energieeffizientere Lüftungsgeräte zu liefern. Planer und Anlagenbauer müssen die Verordnung kennen und umsetzen, da sie großen Einfluss auf die technische Auslegung von Lüftungsgeräten hat – gerade auch bei sanierungsbedürftigen Gebäuden, deren Technik diese Standards mitunter nicht mehr erfüllt und deshalb erneuert werden soll. Um zu gewährleisten, dass das geplante Gebäude den Bestimmungen gerecht wird, wird es mit einem Referenzgebäude verglichen. Bereits bei kleinen Abweichungen an einer Stelle muss an anderer Stelle für einen entsprechenden Ausgleich gesorgt werden. Diese EU-Verordnung ist im Umfeld einer Vielzahl anderer sogenannter Ökodesign-Richtlinien entstanden, welche die Mindest-Energieeffizienz von Produkten regeln.
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